Musiknutzung und Rechte
Wichtige Tipps bei Musiknutzung auf Veranstaltungen
Wichtige Tipps bei Musiknutzung auf Veranstaltungen
Artikel vom 22.11.2024
Musik sorgt für Stimmung und Atmosphäre bei jeder Veranstaltung. Doch sobald Musik öffentlich genutzt wird, stellt sich die Frage nach den GEMA-Gebühren. Hier wird erklärt, wann Gebühren anfallen, wie die Anmeldung funktioniert und was bei der Planung beachtet werden muss. Am Ende zeige ich auch, wie ich als Entertainer oder Moderator bei diesem Thema unterstütze.
Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, schützt die Rechte von Musikschaffenden. Sobald urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich abgespielt wird, müssen in der Regel Gebühren an die GEMA entrichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Musik live, von einem Tonträger oder über einen DJ wiedergegeben wird. Die Gebühren stellen sicher, dass die Künstlerinnen und Künstler für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden.
Öffentliche Veranstaltungen: Konzerte, Firmenfeiern oder Festivals.
Private Veranstaltungen: Solange der Rahmen wirklich privat bleibt (z. B. eine Familienfeier ohne kommerziellen Zweck), fallen keine GEMA-Gebühren an.
Kommerzielle Nutzung: Sobald Einnahmen generiert werden oder die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist, wird sie als "öffentlich" eingestuft und GEMA-pflichtig.
Veranstalter müssen der GEMA melden, welche Musik genutzt wird. Die Gebühren richten sich nach Faktoren wie Veranstaltungsart, Eintrittspreisen und der erwarteten Besucherzahl. Dies ist über das GEMA-Onlineportal möglich.
Wenn ich für eine Veranstaltung gebucht werde, gehört die Klärung der Musiknutzung zu meinen Leistungen. Im ersten Schritt bespreche ich mit meinen Kunde*innen detailliert, wie und in welchem Umfang Musik in die Veranstaltung integriert werden soll. Dabei geht es um Fragen wie die Einbindung von Musik während meiner Moderation oder Show, konkrete Musikwünsche oder die Art der Wiedergabe.
Sobald diese Aspekte geklärt sind, prüfe ich, ob eine GEMA-Anmeldung notwendig ist. Bei Fitness-Dienstleistungen bezahlen oft Vereine bereits für die Musikrechte. Falls ich für die Musikwiedergabe verantwortlich bin, übernehme ich die Anmeldung bei der GEMA und sorge dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die anfallenden Gebühren kalkuliere ich vorab und rechne sie transparent in die Gesamtkosten ein.
Wenn meine Kund*innen eigene Musik beisteuern und selbst einspielen, beispielsweise über eine Playlist, bleibt die Verantwortung für die GEMA-Anmeldung bei ihnen. In solchen Fällen unterstütze ich jedoch gerne mit Informationen und kläre, worauf zu achten ist.
Eine enge Zusammenarbeit mit meinen Kunden ist dabei entscheidend. Gemeinsam stellen wir sicher, dass die Veranstaltung sowohl musikalisch als auch rechtlich reibungslos abläuft. Mein Ziel ist es, die Musikwiedergabe so zu gestalten, dass sie perfekt zum Konzept der Veranstaltung passt und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
© Teejay Bartsch, 2024
Teejay Bartsch
Teejay ist ein Entertainer aus Osnabrück mit sozialpädagogischem Hintergrund. Mit internationaler Erfahrung in Bühnenschauspiel, Kinderanimation und Fitness begeistert er sein Publikum und entwickelt maßgeschneiderte Konzepte.